In vielen Kreisen und Kommunen starten die Auftaktveranstaltungen von Stadtradeln. Häufig mit einer Radtour. Nur was ist zu beachten, wo melde ich die Veranstaltung an?
Der Flyer des MWVAT gibt die Regelungen zum Thema weiter. Danke an Sabine Schwarz aus Leck für die Info.
Flyer_Leitfaden Radtouren_MWAVT
Kurzfassung:
- Radtouren sind genehmigungspflichtig, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist (i. d. R. erst ab Landesstraße) (vgl. Verwaltungsvorschrift zur StVO, zu § 29 StVO, Randziffer 9). Eine Veranstaltung i. S. d. § 29 Abs. StVO ist einen Monat vorher zu beantragen.
- Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen sind hingegen immer erlaubnispflichtig (unabhängig von der Teilnehmerzahl, der gewählten Strecke oder von der zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigung).
- Ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 15 Radfahrern kann eine Radtour im Einzelfall genehmigungspflichtig sein.
- Bei der Streckenführung sollte darauf geachtet werden, dass möglichst nur das Radwegenetz oder Straßen mir geringer Verkehrsbedeutung (Wirtschaftswege, Gemeinde- oder Kreisstraßen) befahren werden.
- Radwegbenutzungspflicht beachten!
- Ein geschlossener Verband i. S. d. § 27 StVO darf nicht gebildet werden. Schnelleren Fahrzeugen ist das überholen zu ermöglichen, sollte auf der Fahrbahn gefahren werden müssen, weil z. B. kein Radweg vorhanden sein sollte.
- Es bietet sich an, bei größeren Veranstaltung die Polizei zu informieren.