Fahrradpiktogramme sollen das Recht Radfahrender, auf der Fahrbahn zu fahren, verdeutlichen und Kfz-Fahrende darauf hinweisen, dass mit Radfahrenden auf der Fahrbahn gerechnet werden muss und diese mit ihnen zu teilen ist. Die Maßnahmen sind derzeit so nicht in der StVO vorgesehen. Das Forschungsvorhaben hat das Ziel, erste umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung der Maßnahmen auf Regelwissen, Einstellungen und Verhalten der Verkehrsteilnehmenden sowie auf das Unfallgeschehen in Deutschland zu gewinnen. Es wurde gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Ergebnisse in aller Kürze:
20 Strecken in 15 Kommunen in Deutschland wurden für Vorher–/Nachher–Untersuchungen sowie für Erhebungen im Bestand ausgewählt. Die Ergebnisse waren positiv und lassen einen eindeutigen Bedarf an einer solchen Neuregelung für Abschnitte des Basis– oder Vorrang–Radnetzes erkennen, in denen selbst bei Verzicht auf Parkreihen keine regelkonforme Radverkehrsanlage unterzubringen ist. In Videoanalysen zeigte sich eine Abnahme an Überholvorgängen von Radfahrenden durch Kfz, die Geschwindigkeit der Kfz nahm im Mittel leicht ab. Der Anteil von Radfahrenden auf dem Gehweg reduzierte sich, auf der Fahrbahn stieg er an. Die Befragten fühlten sich nach der Maßnahmenumsetzung signifikant sicherer als zuvor und empfanden Interaktionen mit anderen Verkehrsteilnehmenden im Mischverkehr als angenehmer. Die Daten aus Unfalluntersuchungen und den Videoanalysen deuten auf eine Verringerung des individuellen Unfallrisikos der Radfahrenden an Knotenpunkten sowie eine Reduktion der Konfliktschwere im Seitenraum und auf der Fahrbahn hin. Eine Analyse von durchgeführten Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen sowie die Gespräche mit den Befragten deuten auf die Notwendigkeit hin, die Gründe für das Markieren von Piktogrammen auf der Fahrbahn bzw. Aufstellen von Hinweisschildern am Fahrbahnrand wie zu geringe Querschnittsbreiten und die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zu kommunizieren.
Die Ergebnisse aus der vorliegenden Untersuchung lassen insgesamt auf einen positiven Einfluss der umgesetzten Maßnahmen auf objektive und subjektive Sicherheit schließen. Es ist zu empfehlen, die Piktogramme mittig auf dem Fahrstreifen zu platzieren, um zu vermeiden, dass Radfahrende in der sog. „Dooring“–Zone, also im Bereich sich möglicherweise öffnender Türen parkender Kfz, fahren.
Kurzbericht zum Forschungsvorhaben „Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogram men und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit“
Langfassung