die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FSGV) hat zur „Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen 2006“ (RASt 06) das „Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06“ herausgegeben.
Das Ad-hoc-Arbeitspapier beschäftigt sich auch sehr stark mit den Fuß- und Radverkehr. So heißt es beispielsweise auf Seite 5:
Zur Erreichung von Klimaschutz- und Energieeinsparungszielen können attraktive Angebote für den Fuß- und Radverkehr sowie für den ÖPNV zu einer Änderung im Mobilitätsverhalten beitragen. Dazu ist es zweckmäßig, die Belange des Fußverkehrs, des Radverkehrs und des ÖPNV mit besonderer Priorität zu berücksichtigen, bzw. dann die Belange des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs nachrangig zu betrachten.
[…]
Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität empfiehlt es sich die Seitenräume stadtgestalterisch
aufzuwerten, um die Akzeptanz der Anwohnerschaft zu steigern und den Transformationsprozess zur Förderung von Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV positiv zu begleiten.
Quelle: FGSV „Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06“, Abschnitt „Förderung von Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV“
Das Ad-hoc-Arbeitspapier ist kostenlos unter https://www.fgsv-verlag.de/ad-hoc-arbeitspapier-zur-anwendung-der-rast-06 downloadbar.
„Die FGSV empfiehlt, bis zur Neufassung der RASt 06 die ergänzenden ‚Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06‘ bei allen Planungsprozessen, die Stadtstraßen betreffen, zu berücksichtigen.“ (Quelle: https://www.fgsv-verlag.de/ad-hoc-arbeitspapier-zur-anwendung-der-rast-06)