Auf Basis der im Dezember 2023 erzielten Tarifeinigung wird die Landesregierung ab 01. September auch den Tarifbeschäftigten des Landes die Möglichkeit des Fahrradleasings anbieten. Praktisch bedeutet das, dass das Land in Zusammenarbeit mit der baron mobility service GmbH ein von den Tarifbeschäftigten bei einem teilnehmenden Fahrradhändler ausgesuchtes Wunschfahrrad least und es den Beschäftigten für einen
Nutzungszeitraum von 36 Monaten überlässt. Während des Leasingzeitraums wird im Ausgleich ein Teil des monatlichen Bruttoentgelts einbehalten. Wenn die Beschäftigten dies wünschen, können sie das geleaste Fahrrad zum Ende des Nutzungszeitraums käuflich erwerben. Die Beschäftigten sind berechtigt, das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat zu nutzen.
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