Am 12.06.2023 wurde der Erlass veröffentlicht. „Die Landesregierung sieht in Fahrradstraßen ein wichtiges Element zur Förderung einer fahrradfreundlichen Mobilität und empfiehlt die Anordnung von Fahrradstraßen dort, wo es rechtlich möglich und geboten ist.“ Der Erlass erläutert den rechtlichen Rahmen und gibt weitere Hinweise zur Prüfung und Ausgestaltung. Erlass Fahrradstraßen
RAD.SH hat dazu ein Erläuterungspapier entwickelt, dieses bietet Hilfestellung für Kommunnen und Planende, die Fahrradstraßen einführen wollen. RAD.SH Erläuterungen zum Erlass Fahrradstraßen
Mehr Infos zum Thema gibt es auf unserer Seite „Fahrradstraßen“.