Aus dem Begleitschreiben:
„Neu ist insbesondere die empfohlene Beschilderungskombination im Nahbereich von Schulen. Empfohlen wird zukünftig eine Beschilderungskombination bestehend aus dem Gefahrzeichen 136 StVO (Kinder), dem Zeichen 274-30 (30 km/h) sowie entweder dem Zusatzzeichen 1040 oder 1042 VzKat (zeitliche Beschränkung) mit Aufhebung durch Zeichen 278 VzKat in entsprechender Entfernung. Die zuvor empfohlene Beschilderungskombination stand im Widerspruch zu Ziffer III Nr. 11 a) (Rn. 35) VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 StVO, wonach lediglich drei Verkehrszeichen am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über- oder nebeneinander angebracht sein dürfen….“
20220608_Schulwegerlass_inkl_Begleitschreiben