Kurz zusammengefasst: Piktogrammketten nein – einzelne Piktogramm möglich:
„Gemäß VwV-StVO zu den §§ 39 -43 Ziff. IV Nr. 7 kann der Fahrzeugverkehr durch Schriftzeichen, Sinnbilder oder die
Wiedergabe eines Verkehrszeichens auf der Fahrbahn lediglich zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation aufmerksam gemacht werden. Von dieser Möglichkeit ist nur sparsam Gebrauch zu machen. Durch diese Regelung ist ein Radverkehr-Piktogramm auf der Fahrbahn beispielsweise denkbar, wenn ein Radweg auf die Fahrbahn geführt wird.“
Der Erlass 22-09-29 Verwendung von sogenannten Piktogrammketten
Hintergrundinfos: Abschlussbericht „Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit“ (RAD.SH-Seite)