Unfallstatistik 2023
Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 in Deutschland 9 425 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren 14,1 % mehr als im Jahr zuvor (8 260 Unfälle). Dabei kamen 22 Menschen ums Leben. Die Zahl der Todesopfer hat sich damit gegenüber 2022 verdoppelt, damals starben 11 Menschen bei E-Scooter-Unfällen. 1 220 Menschen wurden 2023 schwer verletzt und 8 911 leicht. 83,0 % der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch 21 der 22 Todesopfer. Nicht enthalten sind Unfälle, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht werden. Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle: 2023 registrierte die Polizei insgesamt 291 890 Unfälle mit Personenschaden, lediglich an 3,2 % war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt.
An knapp zwei Dritteln (6 115) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (3 930 Unfälle). Knapp die Hälfte (48,0 %) der verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzte sich bei eben solchen Zusammenstößen mit Pkw. Zum Vergleich: An 913 (9,7 %) E-Scooter-Unfällen waren Radfahrende beteiligt, bei diesen Zusammenstößen verletzten sich aber nur 4,5 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden.
Zur Mitteilung des Statistischen Bundesamts
Neue Regelungen geplant
Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt. Es geht zum einen um sogenannte verhaltensrechtliche Regelungen. Die Regelungen zu E-Scooter sollen, wo es möglich ist, denen zum Radverkehr angeglichen werden. Dazu gehört u.a. dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen «Radverkehr frei» auch für E-Scooter gelten soll. Daneben sollen auch die technischen Anforderungen angepasst werden (z.B. Einfühurng von Blinkern).
Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später. In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht, so das Ministerium. Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann entscheiden, ob auch E-Scooter auf einzelnen für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt seien oder nicht.
Referentenentwurf aus dem BMDV: Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften