Auch ein Thema was immer wieder kommt: Kinder dürften erst dann alleine mit dem Rad zur Schule, wenn Sie 10 Jahre alt sind, bzw. die Fahrradprüfung angelegt hätten. So der Tenor im Artikel der Kieler Nachrichten „Mit dem Fahrrad zur Schule: Das sagt die Landesverkehrswacht“ Auszug: „…Die Haltung des Schulleiters deckt sich mit der Empfehlung der Landesverkehrswacht. Danach können Kinder frühestens mit zehn Jahren Entfernungen und Geschwindigkeiten einschätzen.“ Auch wenn die Intention verständlich ist, so einfach ist es dann doch nicht.
Eine Antwort des ADFC (PM vom 31.01.2024):
Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zu möglichen Altersgrenzen, ab denen Schulkinder alleine mit dem Rad zur Schule fahren dürfen, stellt der ADFC Schleswig-Holstein fest: Eine solche Altersgrenze gibt es nicht. Es liegt bei den Eltern, den Schulweg mit den Kindern zu üben und dann in eigener Verantwortung zu entscheiden, wann das Kind bereit ist, mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Zudem sind neben den Eltern auch Schulen und Kommunen gefragt, für sichere Schulwege zu sorgen und Familien zur sicheren Mobilität zu befähigen.
„Die Entscheidung, wann Kinder alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren, liegt alleine in der Zuständigkeit der Eltern. Dass nun Schulleitungen, wider besseres Wissen, feste Altersgrenzen aussprechen, ist deshalb nicht zielführend und sorgt bei vielen Eltern nur für unnötige Verunsicherung“, sagt Jan Voß, Landesgeschäftsführer des ADFC Schleswig-Holstein. Wichtig ist aus Sicht des ADFC, dass Kinder mit ihren Eltern den Schulweg gemeinsam immer wieder befahren und so das sichere Verhalten lernen. „Routine bringt Sicherheit – ohne Routine fehlt möglicherweise auch dem zehnjährigen Kind die notwendige Erfahrung für den Schulweg auf dem Rad“, so Voß. „Natürlich geht es nicht darum, Kinder in der zweiten Klasse alleine los zu schicken“.
Voß appelliert an die Schulen, mit den Eltern im Gespräch zu sein ohne Verbote und Gebote zu starren Altersgrenzen auszusprechen. Stattdessen haben Schulen die Pflicht, sichere Schulwege über sogenannte Schulwegpläne auszuweisen. „Treten bei der Erstellung der Schulwegpläne Gefahrenstellen für die Schülerinnen und Schüler zu Tage, ist die Schule in der Pflicht, bei der Stadt oder Gemeinde Abhilfe einzufordern“, sagt Voß: „Wir sehen die Pflicht auch beim Kultusministerium, die Schulen dabei zu unterstützen mit den Kindern und Familien sichere Wege zur Grundschule – sei es zu Fuß oder mit Rad – zu finden und über die Herausforderungen des Schulwegs aufzuklären. Wir, als ADFC Schleswig-Holstein, unterstützen gerne dabei.“
Sollte das eigene Kind noch nicht bereit sein, den Schulweg alleine zu absolvieren, können Lauf- und Radfahrgemeinschaften gute Zwischenschritte sein. Dabei sind Kinder in der Gruppe zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs und werden von Eltern oder älteren Geschwistern begleitet.
Der ADFC Schleswig-Holstein macht allen Eltern und Erziehungsberechtigte ein Gesprächsangebot. Kinder und Eltern, die von ihren Erfahrungen zur genannten Problematik Austausch suchen oder von Erfahrungen berichten wollen, laden wir ein, sich unter info@adfc-sh.de melden.
Weitere Infos zur selbstständigen Mobilität von Kindern stellt der ADFC auf seiner Website bereit: https://www.adfc.de/artikel/mit-dem-rad-zur-schule