Aktuell erreichen uns immer wieder Anfragen, welche neuen Möglichkeiten die Novellierung der StVO für Kommunen mit sich bringt. Trotzdem bieten wir dazu momentan keine Angebote an. Warum?
Die Antwort ist relativ einfach: Es wird erst dann interessant, wenn die zugehörige Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) veröffentlicht wird. Vorher kann NIEMAND seriös abschätzen, welche neuen Möglichkeiten die Novelle für Kommunen tatsächlich bietet. Der Spielraum reicht von einer Mogelpackung bis hin zu echten Verbesserungen. Derzeit wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erstellung der VwV begleiten wird. Mit der Veröffentlichung der VwV-StVO wird frühestens im Frühjahr/Sommer 2025 gerechnet.
Sobald uns Ergebnisse vorliegen, werden wir darüber in unserem Newsletter und gegebenenfalls bei Veranstaltungen informieren. Vorher wären alle Aussagen unseriös.
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