Laut einem Erlass des Verkehrsministeriums von NRW können Städte künftig die bis zu 45 km/h schnellen E-Bikes auf Radwegen zulassen. Der ADFC begrüße, dass S-Pedelecs künftig teils Landstraßen verlassen dürfen, warne aber vor einer Verdrängung des unmotorisierten Radverkehrs. Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW sehe diese Gefahr nicht. Die Freigabe von Radwegen komme grundsätzlich nur dort in Betracht, wo ohnehin kaum Fußgänger*innen unterwegs seien, nämlich außerorts.
Die finale Entscheidung, ob und welcher Radweg freigegeben wird, liegt bei den Kommunen vor Ort. Geeignet seien vor allem Wege, bei denen keine Gefahr für Fußgänger bestehe und die breit genug und ausreichend markiert seien. Das gelte für Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel nicht.
Bislang war eine Freigabe nur in Baden-Württemberg zulässig. Dort hat die Stadt Tübingen erste Versuche unternommen und Wege freigegeben.Trotz anfangs großer Bedenken, habe man mit den S-Pedelecs gute Erfahrungen gemacht.