Im Gesetzentwurf der Landesregierung vom März 2020 „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften“ sind neue Regelungen zur Einführung von Diensträdern geplant.
Unter § 19 auf S. 28 „Aufwandsentschädigungen, sonstige Geldzuwendungen und Sachleistungen“:
b) Es wird folgender Absatz 2 eingefügt:
„(2) Sonstige Geldzuwendungen oder Sachleistungen können zur Förderung klimafreundlicher Mobilität oder zur Gesundheitsförderung gewährt werden, wenn im Haushaltsplan oder in dem entsprechenden Plan einer Kommune oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Leistungen nach Satz 1 werden nicht als Sachbezugnach § 13 auf die Besoldung angerechnet.“
Die Begründung findet sich auf S. 10
„Aufgrund einer im Beteiligungsverfahren eingebrachten Forderung der Kommunalen Landesverbände wird eine Regelung zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität und Gesundheitsförderung eingeführt, nach der entsprechende Leistungen als sonstige Geldzuwendung nicht als Sachbezug auf die Besoldung angerechnet werden. Mit dieser Klarstellung werden rechtliche Hindernisse für die verschiedenen Formen der Förderung (z.B. Zuschüsse oder Sachleistungen) aus dem Weg geräumt. Daneben wird die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für Zwecke des Fahrradleasings geregelt.“
Zum Gesetzentwurf: 2020-07 drucksache-19-02043
Am 13.08 sind die Beratungen im Finanzausschuss geplant. Wir werden dieses Thema weiter verfolgen. Danke noch mal an Herrn Krey vom Städtetag für diese Infos.
Nachtrag: In BaWü läuft das Dienstrad für Landesbeschäftigte schon dieses Jahr an. Ein Vorbild für SH? Zur Meldung