Fast jeder fünfte innerörtliche Unfall mit Personenschaden im Fußgänger- und Radverkehr steht im Zusammenhang mit Parken. Im Projekt der Unfallforschung der Versicherer (UDV) wurden 46 deutsche Städte befragt, mehr als 27.000 Unfälle ausgewertet sowie Vor-Ort-Begehungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen von Verkehrsteilnehmenden durchgeführt. Die wichtigsten Empfehlungen:
- Wenn der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird (auch im Mischverkehr), sollte stets ein Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen markiert werden.
- Auch zum Gehweg sind ausreichende Sicherheitsräume zu gewährleisten.
- Im Zuge von Tempo 50-Straßen sollte das Parken am Fahrbahnrand 20 Meter vor und 15 Meter nach dem Knotenpunkt bzw. der Querungsstelle untersagt werden. Auf Straßen mit geringeren Geschwindigkeiten sollte 10 Meter davor und 5 Meter danach das Parken verboten werden.
- Wenn das Parken auch im näheren Bereich der Kreuzung oder Querungsstelle ermöglicht werden soll, sollten die Sichtfelder durch bauliche Maßnahmen (Bordsteine, Poller etc.) freigehalten und der Gehweg mindestens bis an den Fahrbahnrand vorgezogen werden.
- Auch das Parken an Grundstückszufahrten muss so gestaltet werden, dass eine ausreichende Sicht auf zu Fuß Gehende und Radfahrende im Seitenraum und auf der Fahrbahn gewährleistet ist.
Eine Präsentation gibt einen kurzen uns sehr guten Überblick
Zur UDV-Publikationen „Unfallrisiko Parken für zu Fuß Gehende und Radfahrende“
Hintergrundinfos:
Die VWV-StVO zu § 12 „Halten und Parken“ zu Absatz 3 Nr. 1 ermöglicht Maßnahmen an Kreuzungsbereichen: „Wo an einer Kreuzung oder Einmündung die 5-Meter-Zone ausreichende Sicht in die andere Straße nicht schafft oder das Abbiegen erschwert, ist die Parkverbotsstrecke z. B. durch die Grenzmarkierung (Zeichen 299) angemessen zu verlängern.“ Die STVO Novelle schreibt mindestens 8m vor (wenn dies auch in der überarbeiteten Form gilt). Um Sichtbeziehungen zu fördern schlägt RAD.SH vor, an Keuzungen in den Parkverbotsstrecken Abstellanlagen für Fahrräder einzurichten (z.B. durch Kieler Bügel). Dies vehindert illegales Parken, sorgt für Abstellanlagen für Fahrräder und fördert die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.