Kopfsteinpflaster gehört zum charakteristischen Bild vieler historischer Ortskerne – stellt jedoch für viele Menschen eine erhebliche Barriere dar. Unebene und rutschige Oberflächen oder breite Fugen erschweren die Nutzung für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, mit Kinderwagen, für Sehbeeinträchtigte und auch für Radfahrende.
Das neue Infosheet „Kopfsteinpflaster & Barrierefreiheit“ zeigt auf, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welche planerischen Lösungsansätze Kommunen nutzen können, um Kopfsteinpflaster und Barrierefreiheit besser zu vereinbaren. Praxisbeispiele aus Schleswig-Holstein verdeutlichen, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.
Das Infosheet finden Sie hier.

