Mit Mobilitätskonzepten, die im Zusammenhang mit einem Wohnungsbauvorhaben realisiert werden, wird das Ziel verfolgt, durch die Bereitstellung von Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw dauerhaft einen geringeren Kfz-Stellplatzbedarf zu erreichen. Hat eine Kommune in ihrer Stellplatzsatzung die Möglichkeit eröffnet, dass bei Vorlage eines Mobilitätskonzeptes bis zu einem gewissen Prozentsatz weniger Kfz-Stellplätze gebaut werden dürfen ( i.d.R.bis zu 70 % ), ist die Stellplatzbaupflicht zeitlich befristet ausgesetzt. Die Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes obliegt dem Vorhabenträger und ist an bestimmte Mindestvoraussetzungen geknüpft.
Besonders in den dicht bebauten Innenstädten können die erforderlichen Stellplätze nur mit dem Bau von Tiefgaragen nachgewiesen werden. Diese Kosten machen rechnerisch einen Anteil an den Gesamtbaukosten von durchschnittlich über 9 % aus und treiben die Baukosten sowie letztlich die Mieten in die Höhe. Die Baukostensenkungskommission stellte bereits 2015 fest, dass vor allem dort Einsparmöglichkeiten seien, „wo eine verminderte Stellplatzzahl den Verzicht auf
die Errichtung einer Tiefgarage ermöglicht“ ( Baukostensenkungskommission 2015: 89 ).
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Hintergrund:
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr untersucht, wie Mietertickets und andere Mobilitätsangebote in Bayern helfen können, den Bau von Stellplätzen bei Wohnungsneubauten zu reduzieren, wertvolle städtische Flächen zu sparen, Mietkosten zu begrenzen und zur Lösung städtischer Verkehrsprobleme beizutragen. Als Ergebnisse wurden eine Broschüre, ein Berechnungstool und der detaillierte Endbericht veröffentlicht.