Danke an Edwin Süsselbeck von der AGFK Niedersachsen für die folgende Zusammenstellung:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sicherlich haben Sie es in der Presse verfolgt: Ein wichtiges Thema auf dem 60. Deutsche Verkehrsgerichtstag war der Radverkehr. Dieser emphielt nun u.a. „[…] zwingend eine neue Aufteilung des Verkehrsraumes, unter anderem zugunsten des Fahrrades […]“.
Bereits in seiner Eröffnungsrede legte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing einen Schwerpunkt auf den Radverkehr. Die Rede können Sie unter https://www.phoenix.de/verkehrsgerichtstag-a-2895418.html nachhören und nachsehen (der Radverkehrsteil begingt bei Minute 10:40 dauert etwa acht Minuten).
Die Arbeitskreise des Dt. Verkehrsgerichtstags erarbeiten alljährlich Empfehlungen. Folgende Empfehlungen beschloss der Arbeitskreis IV „Mehr Radverkehr mit mehr Verkehrssicherheit – wie schaffen wir das?“:
- Eine Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs bedingt zwingend eine neue Aufteilung des Verkehrsraumes, unter anderem zugunsten des Fahrrades, und die Schaffung durchgängig sicher befahrbarer Radnetze.
- Der Arbeitskreis erwartet, dass die vorhandenen Regelwerke zur Planung und zum Bau von Radverkehrsanlagen als Mindeststandard verbindlich umgesetzt werden. Die Bundesländer werden aufgefordert, eine wirksame Qualitätskontrolle auch hinsichtlich der fehlerverzeihenden und intuitiv nutzbaren Infrastruktur zu entwickeln und zu implementieren. Dies gilt sowohl für den Neubau als auch den Bestand.
- Um mehr Spielraum für die Kommunen zu schaffen, wird dem Gesetzgeber empfohlen, die Ziele des StVG und den § 45 Abs. 9 StVO so zu verändern, dass präventive sowie proaktive Maßnahmen und Gestaltungen leichter möglich werden.
- Zur Unterbindung sicherheitsgefährdenden Verhaltens sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr müssen die personellen Kapazitäten von Ordnungsbehörden und Polizei aufgestockt und die entsprechenden Aktivitäten intensiviert und koordiniert werden. In diesem Zusammenhang beklagt der Arbeitskreis, dass die Empfehlung des VGT von 2017 zu Fahrradstaffeln bisher nur unzureichend umgesetzt wurde.
- Mehr Verkehrsausbildung und Fahrsicherheitstrainings sind anzubieten. Bei Kindern und Jugendlichen sollte dies auch durch die verstärkte Integration in die Lehrpläne erfolgen. Insbesondere bei Nutzenden von Pedelecs ist vor allem der Handel aufgefordert, zur Teilnahme an Trainings und zum Tragen von Helmen zu motivieren. Zusätzlich werden Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, nachhaltige Kommunikationskonzepte und Maßnahmen für alle Verkehrsteilnehmenden entwickeln zu lassen, um das StVO-Gebot zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht als tragende Säule der Verkehrssicherheit deutlich mehr ins Bewusstsein zu rücken.
- Der Arbeitskreis stellt fest, dass das Radfahren unter Alkoholeinfluss eine nennenswerte Unfallursache darstellt. Der Bundesgesetzgeber wird erneut aufgefordert, hierfür einen Ordnungswidrigkeitentatbestand einzuführen.
- Der Arbeitskreis fordert den Gesetzgeber auf, für die rechtliche Zuordnung als Fahrrad Maße und Gewichte insbesondere von Pedelecs, Lastenrädern und Gespannen zu begrenzen.
Quelle: https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/pages/dokumentation/aktuelle-empfehlung.php
Zum Hintergrund: Der Deutsche Verkehrsgerichtstag findet in der Regel im Januar eines jeden Jahres statt, in 2022 jedoch abweichend vom 17. bis zum 19. August 2022. Die Teilnehmenden der Arbeitskreise erarbeiten und verabschieden Empfehlungen (siehe https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/pages/dokumentation/themenempfehlungen.php).