Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) werden derzeit überarbeitet. Während die bisherige R-FGÜ noch durch das Bundesministerium für Verkehr herausgegeben wurde, liegt die Zuständigkeit nach der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) nun bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Die FGSV hat dazu den Arbeitskreis „Fortschreibung der R-FGÜ“ gegründet, der nun eine Befragung zur Anwendung und Fortschreibungsbedarf der R-FGÜ durchführt. Um ein möglichst umfassendes Bild aus der Praxis zu erhalten, führt die FGSV eine Befragung zur Anwendung der R-FGÜ 2001 und zum Fortschreibungsbedarf der R-FGÜ durch. Angesprochen sind alle, die sich mit der Einrichtung und der Sicherheit von Fußgängerüberwegen auseinandersetzen.
Die Befragung finden Sie hier.
Teilnahmeschluss ist der 15. Dezember 2025.
Leiten Sie die Umfrage auch gerne an Mitarbeitende ihrer Institution, Verkehrsbehörden oder Kreispolizeibehörden weiter.
Ihre Rückmeldungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aktualisierung der Richtlinie und damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen.

