Fahrradstraßen bieten die Möglichkeit, dem Radverkehr mit verhältnismäßig geringen Mitteln auf Erschließungsstraßen innerorts wie außerorts durchgängige Radnetze anzubieten und Lücken im Netz zu schließen. Daher kommt diese Form der Fahrradinfrastruktur auch in Schleswig-Holstein vermehrt zum Einsatz. Die Grundlagen bildet die StVO sowie der Fahrradstraßen-Erlass des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MVWATT).
Bei der Planung und Einrichtung von Fahrradstraßen gibt es neben der Beschilderung einiges zu beachten, manches ist nicht selbsterklärend. Insbesondere der ruhende Kraftfahrzeugverkehr ist sowohl aufgrund der politischen Durchsetzbarkeit als auch in der Ausführung vor Ort ein sensibles Thema. Da uns viele Fragen wiederholt erreichen, haben wir gemeinsam mit Akteuren aus Verkehrsbehörden und Baulastträgern in Schleswig-Holstein Gestaltungsempfehlungen erarbeitet. Es wird erläutert, welche Elemente eine Fahrradstraße enthalten muss, sollte, kann und nicht darf.
Mit diesem Papier möchten wir dabei unterstützen, durch einheitlich gestaltete Fahrradstraßen Netzlücken zu schließen, den Radverkehr zu fördern und ihn sichtbarer zu machen. Die Gestaltungsempfehlungen finden Sie hier: RAD.SH Gestaltung Fahrradstraßen 2026 Bei konkreten Umsetzungen und für Detailfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne mit unserer Planungsberatung zur Verfügung!

