Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein hat einen überarbeiteten Erlass zu „Straßenbaulichen und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ veröffentlicht. Er ersetzt den bisherigen Erlass aus dem Jahr 2022 und berücksichtigt insbesondere die Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) aus den Jahren 2024 und 2025.
Der neue Erlass stärkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und bietet eine aktualisierte fachliche Grundlage für die Auswahl und Begründung geeigneter Maßnahmen.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören unter anderem:
- Vision Zero und Safe-System-Ansatz: Erstmals werden die beiden Ansätze als Leitbild bzw. als fachlicher Umsetzungsrahmen in der Schulwegsicherung verankert. Ziel ist eine fehlertolerante und sichere Gestaltung des Straßenraums, die insbesondere die Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt.
- Tempo 30 auf hochfrequentierten Schulwegen: Neben dem unmittelbaren Nahbereich von Schulen können nun auch hochfrequentierte Schulwege Grundlage für die erleichterte Anordnung von Tempo 30 sein. Der Erlass beschreibt die Voraussetzungen und Kriterien für deren Abgrenzung.
- Schulwegpläne als Planungsgrundlage: Schulwegpläne werden ausdrücklich als geeignete Grundlage zur Identifizierung hochfrequentierter Schulwege genannt. Das landesweite Unterstützungsangebot von RAD.SH bei der Erstellung von Schulwegplänen wird empfohlen.
- Schulstraßen: Der Erlass enthält Regelungen zu Schulstraßen. Unter anderem werden die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Möglichkeit eines Verkehrsversuchs erläutert.
Den Erlass finden Sie hier.

