Bundesförderung für E-Lastenräder wird fortgesetzt

Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundes wird seit dem 1. Oktober fortgesetzt. Förderfähig sind Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts z.B. auch Hochschulen. Mit der Richtlinie „Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft“ wird die Anschaffung von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung gefördert.

Cargobike.jetzt: Online Veranstaltungen im September + Exkursion

Aus der Einladung: Sie erhalten gebündeltes Wissen und praktische Impulse für die Umsetzung. In vier kurzen Online-Einheiten bequem an Ihrem Bildschirm, abgerundet von einem optionalen Berlin-Besuch zu drei Orten der Lastenrad-Vielfalt. Diese Abschluss-Exkursion bietet Ihnen erfolgreiche Nutzungsszenarien zum Anfassen und Probefahren. Das Training richtet sich an Profis aus der kommunalen Praxis, also an Kommunalpolitiker:innen und…

Neue Förderrichtlinien für Mikro-Depots und E-Lastenräder

Zum 1. März 2021 treten zwei neue Richtlinien der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Kraft. Die Mikro-Depot-Richtlinie Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung vom letzten Umschlagsort zum Endkunden emissionsfrei erfolgt. Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profitieren. Dabei ist eine kooperative Nutzung…

Infosheet Nr. 13 – Lastenräder für den kommunalen Einsatz

Lastenräder sind im Trend. Auch für Städte und Gemeinden kann sich der Kauf lohnen. Einsatzmöglichkeiten in der Kommunalverwaltung, der Stadtreinigung oder dem Bauhof lassen sich reichlich finden. In diesem Papier stellen wir ein paar Beispiele vor – ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Eine Überarbeitung der Informationen ist angesichts der derzeitigen Dynamik sicherlich zeitnah zu erwarten. RAD.SH…

Vierter Förderaufruf zur Förderrichtlinie Städtische Logistik: bis zum 31. August 2021 bewerben

Förderziel ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern. Folgende Maßnahmen werden dabei als förderfähig angesehen: Erstellung städtischer Logistikkonzepte Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen…