Urteil zum Gehwegparken: Falschparken bleibt illegal

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine schriftliche Begründung zum Gehwegparken vorgelegt und damit die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen bestätigt. Kommunen müssen gegen Falschparker vorgehen, wenn die Nutzung der Gehwege erheblich beeinträchtigt wird, haben dabei aber einen Ermessensspielraum, etwa bei der Erstellung von Parkraumkonzepten. Eine feste Mindestbreite für Gehwege nennt das Gericht nicht – entscheidend seien die Umstände,…

Urteil zum Gehwegparken: Kommunen müssen handeln

Anwohner können von Behörden verlangen, gegen illegal auf dem Gehweg geparkte Autos vorzugehen – bei erheblichen Beeinträchtigungen. Das Bundesverwaltungsgericht betonte in seinem Urteil zum Gehwegparken in Bremen die Schutzwirkung der Verkehrsregeln für Anwohnende und die Allgemeinheit. „Das Berufungsgericht hat ohne Bundesrechtsverstoß angenommen, dass das § 12 Abs. 4 und 4a StVO zu entnehmende Gehwegparkverbot eine…

Parken auf Gehwegen: Bremer Urteil lässt viele Fragen offen

Das Urteil des OVG Bremen in Sachen Gehwegparken bestätigt als wichtigsten Punkt den drittschützenden Charakter der StVO für Menschen, die die Gehwege nutzen – d.h. eine Stadt mit ihren Verkehrs- und Ordnungsbehörden kann nicht mehr einfach das illegale Gehwegparken ignorieren. Es läßt aber auch der Verkehrsbehörde in Bremen einen Ermessensspielraum, wie das Problem angegangen werden…

Neue Broschüre: „Wie breit müssen Gehwege sein? Mindestgehwegbreiten nach den aktuellen Regelwerken“ FUSS e.V.

Wie breit müssen Gehwege eigentlich wirklich sein? Die Breiten vorhandener, alter Gehwege variieren von ganz schmal bis ganz breit. Für neu geplante oder umfangreich sanierte Gehwege jedoch gibt es Regeln, an die sich Behörden halten müssen. Beispielsweise muss ein Gehweg ermöglichen, dass sich zwei Nutzer:innen ungehindert begegnen oder überholen können. FUSS e.V. hat die aktuellen…

Städte müssen Gehwegparken ahnden – anderslautende kommunale Dienstanweisungen sind rechtswidrig

Gehwegparken ist in der Regel verboten und gehört geahndet. Viele Städte dulden es trotzdem mit dem Verweis auf „Parkdruck“. Der Kölner Jurist Jonas Höltig hat dies in der „Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht“ untersucht: „Kommunale Dienstanweisungen, die das Gehwegparken grundsätzlich dulden, sofern bestimmte Restgehwegbreiten verbleiben, sind rechtswidrig.“ Mit einer kommunalen Dienstanweisung Bundesrecht auszuhebeln, sei „mit dem…