Urteil zum Gehwegparken: Kommunen müssen handeln

Anwohner können von Behörden verlangen, gegen illegal auf dem Gehweg geparkte Autos vorzugehen – bei erheblichen Beeinträchtigungen. Das Bundesverwaltungsgericht betonte in seinem Urteil zum Gehwegparken in Bremen die Schutzwirkung der Verkehrsregeln für Anwohnende und die Allgemeinheit. „Das Berufungsgericht hat ohne Bundesrechtsverstoß angenommen, dass das § 12 Abs. 4 und 4a StVO zu entnehmende Gehwegparkverbot eine…