Bis 15. November: Zahlungsanforderungen für „Stadt und Land“ einreichen
Für die bewilligten Förderprojekte aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, die eine Zuwendung im Haushaltsjahr 2024 erhalten, müssen die Zahlungsanforderungen bis spätestens zum 15. November 2024 in der Stabsstelle Radverkehr beim LBV eingegangen sein. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise aus dem Zuwendungsbescheid. Bei Rückfragen können Sie sich gerne wenden an: Elena Sühling, LBV.SH…