Urteil zum Gehwegparken: Falschparken bleibt illegal
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine schriftliche Begründung zum Gehwegparken vorgelegt und damit die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen bestätigt. Kommunen müssen gegen Falschparker vorgehen, wenn die Nutzung der Gehwege erheblich beeinträchtigt wird, haben dabei aber einen Ermessensspielraum, etwa bei der Erstellung von Parkraumkonzepten. Eine feste Mindestbreite für Gehwege nennt das Gericht nicht – entscheidend seien die Umstände,…