Wissenschaftlicher Dienst zu kommunalen Zweckverbänden für gemeinsame Radverkehrsprojekte

der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich der Frage angenommen, ob Kommunen zum Zweck gemeinsamer Radverkehrsprojekte einen kommunalen Zweckverband gründen dürfen. Dieses ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im beigefügten Dokument heißt es unter 3.: Die Förderung des Radverkehrs ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Kommunen spielen bei der Gestaltung des Radverkehrs eine besonders…