Bundesrat stimmt StVO-Novelle zum Mindestabstand zu
Mit der STVO-Novelle im Februar 2020 wird ein Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers von 1.5m vorgeschrieben.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Mit der STVO-Novelle im Februar 2020 wird ein Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers von 1.5m vorgeschrieben.
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