Gegen Falschparker – Erlass des Landes Baden-Württemberg

Parken auf Rad- und Gehwegen witd häufig als einfache Ordnungswidrigkeit behandelt. Teils wird sogar vor Ort auf eine Sanktionierung verzichtet, da die zuständigen Behörden nach Paragraf 47 OwiG einen  Ermessensspielraum haben. Dabei steht jeder fünfte innerörtliche Unfall mit Personenschaden im Fußgänger- und Radverkehr im Zusammenhang mit Parken (Siehe Beitrag RAD.SH). Baden-Württemberg verpflichtet mit dem Erlass…