In der STVO (Novelle von 2021) wird ein Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers von 1.5m innnerorts vorgeschrieben (außerorts sogar 2m). RAD.SH hat verschiedene Materialien und Aktionsideen entwickelt, um vor Ort auf das Thema hinzuweisen.
Die Kampagnenmaterialien stehen allen unseren Mitgliedern zur Verfügung. RAD.SH Mitgliedskommunen können diese für einfache, leicht umzusetzende Presseaktionen nutzen.
Beispiele aus Neustadt, Husum, Eutin
Hinweise und Bestellmöglichkeiten
Poster und Postkarten können, auch in größeren Stückzahlen, umsonst bei uns bestellt werden. Einfach eine Email an info(ät)rad.sh schicken
Aktionsmaterialien können direkt bei unserer Agentur bestellt werden. Die Aktionen sind kostengünstig, dauern maximal eine halbe Stunde, benötigen in der Vorbereitung einen minimalen Aufwand und können mit dem jeweiligen Stadtlogo individualisiert werden.
Bestellformular: RAD.SH-Abstand-Bestellformular. Melden Sie sich vor der Bestellung bei uns, ev. können wir Kosten übernehmen.
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Beispiel Pressemeldung: Pressemitteilung