Erstellung eines Schulwegplans

 

Unser Angebot: Wir unterstützen Kommunen in Schleswig-Holstein bei der Erstellung eines Schulwegplans.

  • Rufen Sie uns an: In einem Vorgespräch besprechen wir die Vorgehensweise. Ansprechpartnerin ist Emely Müller (Kontakt)
  • Für Mitgliedskommunen bieten wir eine Begleitung einer Ortsbegehung im Schulumfeld für die Erstellung eines Schulwegplans an.
  • Wir stellen Vorlagen und Anleitungen für Schulwegpläne als Baukasten zur Verfügung.

Warum ist ein Schulwegplan wichtig?

Ein Schulwegplan unterstützt Eltern und Kinder dabei, den sichersten Weg zur Schule zu finden – vor allem Grundschulkinder. In der Regel beziehen sich Schulwegpläne auf fußläufige Schulwege im Umkreis von etwa einem Kilometer. Je nach Verkehrsmittelwahl können auch Schulradwegpläne erstellt werden.

Mit den Änderungen der StVO soll an hochfrequentierten Schulwegen Tempo 30 angeordnet werden. Hochfrequentiert sind Schulwege, die im Schulwegplan genannt werden. Damit erhalten Schulwegpläne eine noch größere Bedeutung für die Kommunen.

In Schleswig-Holstein ist ein Schulwegplan nicht verpflichtend, wird aber im Sinne der Verkehrserziehung empfohlen.

Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz § 63 (22) sind Schulen für die Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen zuständig. Schulwegpläne beschließt die Schulkonferenz.

Gute Beispiele:

 

 

 

 

Wie wird ein Schulwegplan erstellt?

Ein Schulwegplan entsteht in mehreren Schritten – von der Bestandsaufnahme bis zur Veröffentlichung des Plans. Unser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen können – von der Planung bis zur Umsetzung.

 

Wer sollte beteiligt sein?

Die Erstellung des Schulwegplans ist eine Gemeinschaftsaufgabe von unterschiedlichen Akteuren. Folgende Akteure sollten eingebunden werden: